Integrierte Praxisbegehung NRW ab 2027 – Arbeitsschutz, MPDG & Strahlenschutz

75 Min.2 Fortbildungspunkte

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich in Nordrhein-Westfalen die Begehung von Zahnarztpraxen. Die Zahnärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe übernehmen die Arbeitsschutz-Begehungen vom Land und führen sie mit den bestehenden Begehungen nach Medizinprodukterecht zusammen. Eine gesonderte Arbeitsschutz-Begehung durch die Bezirksregierung entfällt dann. Zugleich läuft am 31. Mai 2027 die Übergangsfrist der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 für bestehende Betreuungsverträge aus. Diese Fortbildung bereitet Bestandspraxen in NRW auf beide Termine vor. Sie erklärt, wie eine integrierte Begehung abläuft und wie sich das Team darauf vorbereitet. Anschließend geht sie die drei Prüffelder im Detail durch: Arbeitsschutz, Aufbereitung und Nachweise nach MPDG und Medizinprodukte-Betreiberverordnung sowie Strahlenschutz und Röntgen. Die Zuständigkeit für den Strahlenschutz ist derzeit noch nicht abschließend geklärt; die Fortbildung stellt die Quellenlage transparent dar. Fachlich behandelt sie das Prüffeld trotzdem vollständig, weil die Unterlagen in jedem Fall vorzuhalten sind. Typische Beanstandungen werden direkt im jeweiligen Prüffeld besprochen. Begleitend gibt es eine dreiteilige Checkliste: griffbereite Dokumente, Räume und Geräte in Rundgang-Reihenfolge sowie Sofort-Aufgaben vor 2027. Die Fortbildung besteht aus zwei separat abrufbaren Blöcken von je etwa 45 Minuten. Sie eignet sich für die gemeinsame Vorbereitung im Praxisteam. Sie ersetzt weder Rechtsberatung noch die Beratung durch die zuständige Kammer, und die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Lernziele

  • Erläutern, was sich zum 1. Januar 2027 an Zuständigkeit und Ablauf der Praxisbegehung in NRW ändert
  • Vorbereiten des Praxisteams auf Ablauf, Rollenverteilung und Gesprächsführung einer integrierten Begehung
  • Prüfen der eigenen Dokumentation zu Arbeitsschutz, Aufbereitung nach MPDG und MPBetreibV sowie Strahlenschutz anhand der Prüffelder
  • Erkennen typischer Beanstandungen in den drei Prüffeldern und Vermeiden durch rechtzeitige Nachweisführung
  • Abgleichen des bestehenden Betreuungsvertrags mit der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 vor dem 31. Mai 2027
  • Planen der notwendigen To-dos vor 2027, etwa Ablaufmatrix für Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz und Termine für Validierung

Agenda

  1. 1. Integrierte Begehung NRW ab 2027

    6 Min.6 Abschnitte
    • Integrierte Begehung NRW ab 2027
    • Bisherige Systematik
    • Vereinbarung mit dem Ministerium
    • Neue Zuständigkeit der Zahnärztekammern
    • Strahlenschutz vorerst bei der Bezirksregierung
    • Zeitachse bis Mitte 2027

    Herzlich willkommen zu dieser Fortbildung. Ich bin Cora Müller und begleite Sie durch beide Blöcke. Ab dem ersten Januar zweitausendsiebenundzwanzig werden Zahnarztpraxen in Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen, integrierten Begehung geprüft, und hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Praxis darauf vorbereiten. Vorab drei Leitplanken. Erstens: Die Fortbildung richtet sich an bestehende Praxen und gilt ausschließlich für Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern prüfen andere Stellen, etwa die Gewerbeaufsicht, mit eigenen Abläufen. Zweitens: Sie ersetzt keine Rechtsberatung und nicht die Beratung durch Ihre Zahnärztekammer. Bei Einzelfragen ist die Kammer Ihre erste Anlaufstelle. Drittens: Wir sind produktneutral und empfehlen keine Geräte, Hersteller oder Dienstleister. Was Sie hier hören, ist eine Orientierung für Ihre Vorbereitung, keine verbindliche Auskunft im Einzelfall.

    Um zu verstehen, was sich ändert, lohnt ein Blick auf die bisherige Aufteilung. In Nordrhein-Westfalen gab es bisher zwei getrennte Prüfwege. Die Begehungen zu Medizinprodukten und Hygiene, also nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz, kurz MPDG, und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, liefen über die Zahnärztekammer. Den Arbeitsschutz dagegen hat der Staat überwacht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist das eine staatliche Aufgabe, und zuständig waren in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. Stellen Sie sich eine typische Praxis vor: Zuerst kündigt die Kammer ihre Begehung an, das Team bereitet Ordner vor, räumt die Aufbereitung auf und nimmt sich einen Vormittag Zeit. Einige Zeit später meldet sich die Bezirksregierung. Wieder wird ein Termin abgestimmt, wieder werden Unterlagen zusammengesucht, und manches davon wurde kurz zuvor schon einmal gezeigt. Zwei Stellen, zwei Termine, zwei Ansprechpartner, und das bei Themen, die sich in der Praxis ohnehin überschneiden. Genau an diesem Punkt setzt die Neuregelung an.

    Grundlage der Neuregelung ist eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Zahnärztekammer Nordrhein. Sie gilt ab dem ersten Januar zweitausendsiebenundzwanzig, und die neue Zuständigkeit betrifft beide Zahnärztekammern des Landes. Das erklärte Ziel ist Bürokratieabbau. Praxen sollen nicht mehr zwei getrennte Begehungen vorbereiten müssen, sondern einen gemeinsamen Termin haben. Für Sie bedeutet das: weniger Abstimmung, weniger doppelte Vorbereitung und ein Gegenüber, das die Abläufe einer Zahnarztpraxis aus eigener Anschauung kennt. Wichtig ist aber auch, was diese Vereinbarung nicht ändert. Die Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht bleiben bestehen. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Vorsorge und die übrigen Nachweise müssen weiterhin vorhanden und aktuell sein. Entlastet wird der Ablauf, nicht der Inhalt.

    Konkret übernehmen ab zweitausendsiebenundzwanzig die beiden Zahnärztekammern des Landes die Arbeitsschutz-Begehungen: die Zahnärztekammer Nordrhein und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Zusammen decken sie ganz Nordrhein-Westfalen ab. Für Ihre Praxis ist also die Kammer zuständig, der Sie ohnehin angehören. Die Kammern führen den Arbeitsschutz nicht als zusätzlichen, eigenen Termin ein. Sie nehmen ihn in die bestehenden Begehungen nach dem MPDG auf. Aus zwei Prüfungen wird damit eine integrierte Begehung, in der Medizinprodukte, Hygiene und Arbeitsschutz gemeinsam betrachtet werden. Eine gesonderte Begehung durch die Bezirksregierung entfällt für den Arbeitsschutz. Ihr Ansprechpartner ist künftig Ihre Kammer, und zwar für beide Prüffelder. Für einen Bereich ist die Lage allerdings weniger eindeutig, und darum geht es auf der nächsten Folie.

    Und wie ist es beim Strahlenschutz? Hier hat sich die Lage seit der ersten Ankündigung verändert. Auf der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein im November zweitausendfünfundzwanzig war noch von einer Übertragung von Arbeitsschutz und Strahlenschutz die Rede. Inzwischen teilt die Kammer mit: Beim Strahlenschutz werden mögliche Anpassungen wegen der komplexen Rechtslage auf Bundes- und Landesebene noch geprüft und sollen erst später umgesetzt werden. Bis dahin prüft beim Röntgen weiterhin die Bezirksregierung. Für Ihre Vorbereitung ändert das wenig. Wir behandeln den Strahlenschutz trotzdem vollständig, denn die Unterlagen müssen Sie ohnehin vorhalten, und sie werden geprüft, ganz gleich, wer kommt. Weil sich der Stand noch ändern kann, fragen Sie bitte bei Ihrer Kammer nach. Sie finden das auch als To-do in Teil C der Checkliste.

    Zum Schluss dieses Kapitels ordnen wir die Termine ein. Der wichtigste Stichtag ist der erste Januar zweitausendsiebenundzwanzig: Ab dann gilt die integrierte Begehung. Eine zweite Frist notieren Sie sich am besten gleich dazu: Für bestehende Verträge zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung endet nach der überarbeiteten DGUV Vorschrift zwei die Übergangsfrist am einunddreißigsten Mai zweitausendsiebenundzwanzig. Und so arbeiten wir: Block eins behandelt die Zuständigkeit, den Ablauf der Begehung und das Prüffeld Arbeitsschutz. Block zwei behandelt Medizinprodukte und Strahlenschutz. Begleitend gibt es eine dreiteilige Checkliste. Teil A listet die Dokumente, die griffbereit sein sollten. Teil B folgt der Reihenfolge eines Rundgangs durch Räume und Geräte. Teil C sammelt die Aufgaben, die Sie vor den beiden Stichtagen erledigen sollten. Am meisten haben Sie davon, wenn Ihr Praxisordner beim Zuhören neben Ihnen liegt.

  2. 2. Ablauf der Begehung

    6 Min.7 Abschnitte
    • Ablauf der Begehung
    • Ankündigung und Vorlauf
    • Dauer und Struktur der integrierten Begehung
    • Rollen im Team
    • Gesprächsführung während der Begehung
    • Reihenfolge Dokumentenprüfung und Rundgang
    • Mängel gestuft beheben und nachweisen

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

  3. 3. Prüffeld Arbeitsschutz

    8 Min.8 Abschnitte
    • Prüffeld Arbeitsschutz
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Nachträge zur Gefährdungsbeurteilung
    • Unterweisungen: Rechtsgrundlagen
    • Dokumentation der Unterweisungen
    • Betriebsanweisungen
    • DGUV Vorschrift 2 neu
    • Betreuungsvertrag mit Betriebsarzt

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

  4. 4. Arbeitsschutz: Gesundheit

    10 Min.9 Abschnitte
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfschutz
    • Hautschutzplan und Handschuhe
    • Mutterschutz ohne Anlass beurteilen
    • Gefahrstoffe und Biostoffe
    • Hygieneplan
    • Erste Hilfe organisieren
    • Brandschutz und Brandschutzhelfer
    • Nadelstichverletzungen
    • Typische Beanstandungen

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

  5. 5. Checkliste A: Arbeitsschutz

    6 Min.6 Abschnitte
    • Checkliste A: Arbeitsschutz
    • Gefährdungsbeurteilung und Betreuung
    • Unterweisungen und Betriebsanweisungen
    • Pläne und Verzeichnisse
    • Nachweise zu Vorsorge, Impfschutz und Mutterschutz-Beurteilung
    • Notfallorganisation

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

  6. 6. MPDG: Aufbereitungskette

    9 Min.9 Abschnitte
    • Rückblick Block 1 und Einordnung Block 2
    • Trennung rein und unrein im Aufbereitungsraum
    • Einstufung als kritisch B
    • Maschinelle Reinigung und Desinfektion
    • Pflege und Funktionsprüfung des Winkelstücks
    • Verpackung und Siegelnahtprüfung
    • Dampfsterilisation im Sterilisator
    • Dokumentierte Freigabe und Chargendokumentation
    • Lagerung und Kennzeichnung

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

  7. 7. MPDG: Nachweise

    6 Min.6 Abschnitte
    • Validierung und erneute Leistungsqualifikation
    • Bestandsverzeichnis, Medizinproduktebuch und STK
    • Sicherheitstechnische Kontrollen und Instandhaltung
    • Einweisung und Sachkunde
    • Typische Beanstandungen im Prüffeld MPDG
    • Checkliste Teil A: Dokumente MPDG und MPBetreibV

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

  8. 8. Strahlenschutz: Personal

    6 Min.6 Abschnitte
    • Strahlenschutz: Personal
    • Verantwortlicher und Beauftragte
    • Fachkunde im Strahlenschutz
    • Kenntnisse der ZFA und Ablaufmatrix
    • Strahlenschutzanweisung und Unterweisung
    • Personendosimetrie

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

  9. 9. Röntgen: Prüfungen & Doku

    9 Min.8 Abschnitte
    • Anzeige und Abnahmeprüfung
    • Konstanzprüfung: Durchführung, Bewertung und lückenlose Protokolle
    • Sachverständigenprüfung alle fünf Jahre
    • Zahnärztliche Stelle: Prüfbericht und Umsetzung von Beanstandungen
    • Rechtfertigende Indikation und Röntgenaufzeichnungen mit Befund
    • Aufbewahrungsfristen
    • Typische Beanstandungen
    • Checkliste Teil A Strahlenschutz

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

  10. 10. Rundgang & To-dos

    6 Min.7 Abschnitte
    • Rundgang & To-dos
    • Rundgang Aufbereitung
    • Rundgang Behandlungszimmer und Röntgenraum
    • Lager, Abfall und Notfall
    • Sozialbereich und Kleidung
    • Checkliste Teil C
    • Rundgang & To-dos

    Der Inhalt dieses Kapitels ist Teil der Fortbildung und nach dem Start verfügbar.

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